LVA
Für die Renten von Arbeitern und Handwerkern waren 22 regionale Landesversicherungsanstalten zuständig, welche 2005 in der Deutschen Rentenversicherung aufgingen.
View ArticleHinterbliebenenrente
Witwenrenten und Waisenrenten werden auch als Hinterbliebenenrenten bezeichnet.
View ArticleRentenversicherung
Bei dem Begriff Rentenversicherung gilt es zu unterscheiden zwischen der privaten und der gesetzlichen Rentenverischerung.
View ArticleBeitragszeiten
In Beitragszeiten werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet und haben enormen Einfluß auf die Höhe der späteren Altersrente.
View ArticleBundesbahn-Versicherungsanstalt
Die Bundesbahn Versicherungsanstalt ist für die Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG der Rentenversicherungsträger. Dazu gehören auch die Gesellschaften und Rentner, welche bis zu Beginn ihrer...
View ArticleErsatzzeiten
Ersatzzeiten zählen zu den beitragsfreien Zeizen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
View ArticleGesamtleistungsbewertung
Die Gesamtleistungsbewertung ist ein Verfahren der gesetzlichen Rentenversicherung. In erster Linie werden damit Entgeltpunkte in beitragsfreien oder beitragsgeminderten Zeiten berechnet.
View ArticleHalbwaisenrente
Die Halbwaisenrente bezeichnet prinzipiell die Waisenrente, allerdings mit dem Unterschied, dass nur ein Elternteil verstorben ist. Durch diesen Umstand ausbleibende Unterhaltungszahlungen sollen damit...
View ArticleKindererziehungszeit
Mit Kindererziehungszeiten wird in der gesetzlichen Rentenversicherung die Erziehung von Kindern berücksichtigt. Diese Zeiten erhöhen den Rentenanspruch.
View ArticleRegelbeitrag
In den meisten Fällen berechnen sich die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Einkommen des Beitragszahlers. In manchen Fällen wird stattdessen der Regelbeitrag erhoben, ein der Höhe...
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Für die Renten von Arbeitern und Handwerkern waren 22 regionale Landesversicherungsanstalten zuständig, welche 2005 in der Deutschen Rentenversicherung aufgingen.
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Witwenrenten und Waisenrenten werden auch als Hinterbliebenenrenten bezeichnet.
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Bei dem Begriff Rentenversicherung gilt es zu unterscheiden zwischen der privaten und der gesetzlichen Rentenverischerung.
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